des Bezirksparteitages SPD Weser-Ems
Samstag, den 26.Oktober 2013 in Cloppenburg
1. Stimmberechtigte Mitglieder sind die von den Unterbezirken gewählten Delegierten und die Mitglieder des Bezirksvorstandes.
Mit beratender Stimme nehmen teil:
a) die Mitglieder des Kleinen Bezirksparteitages
b) die Revisorinnen und Revisoren
c) die Europa-, Bundes- und Landtagsabgeordneten des Bezirks
d) die Mitglieder der Antragskommission
e) die Vorsitzenden der Bezirksarbeitsgemeinschaften bzw.
deren Stellvertreterinnen oder Stellvertreter
f) die Vorsitzenden der Bezirksarbeitskreise, -kommissionen und -projektgruppen
g) die Unterbezirksvorsitzenden
h) die Unterbezirksgeschäftsführer
i) die Parteitagsreferentinnen und Parteitagsreferenten
2. Der Parteitag ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Stimmberechtigten anwesend ist. Die Beschlussunfähigkeit wird nur auf Antrag festgestellt.
3. Die Beschlüsse des Parteitages werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst,
soweit die Statuten der Partei nicht anderes vorschreiben.
4. Die Wahlen erfolgen nach der Wahlordnung der SPD (i.d.F. vom 4.12.2011). Wahlen zu Parteiämtern erfolgen in getrennten Wahlgängen mittels Stimmzettel.
5. Wahlvorschläge für Parteiämter müssen bis zu einem vom Parteitag festzulegenden Termin dem Präsidium vorliegen.
6. Die Redezeit der Diskussionsrednerinnen und Diskussionsredner beträgt 3 Minuten.
Sie erhalten in der Reihenfolge ihrer Meldungen das Wort. Die Wortmeldungen werden erst nach Beendigung des Referats oder der Berichte entgegengenommen. Sie erfolgen unter Angabe des Unterbezirks, dem die Rednerin und der Redner angehören.
7. Initiativanträge müssen von mindestens 30 Delegierten unterschrieben sein. Sie müssen bis zu einem vom Parteitag festzusetzenden Termin dem Präsidium vorliegen. Es gelten die Regelungen des Bezirksstatuts §13 (4).
Änderungsanträge müssen schriftlich beim Tagungspräsidium eingereicht werden.
8. Anträge zur Geschäftsordnung können mündlich gestellt und begründet werden. Die Antragstellerinnen und Antragsteller erhalten außerhalb der Reihenfolge das Wort. Die Abstimmung erfolgt, wenn je eine Rednerin oder Redner für oder gegen den Antrag gesprochen hat.
Die Redezeit in Geschäftsordnungsdebatten beträgt 2 Minuten.
9. Berichterstatterinnen und Berichterstatter können außerhalb der Reihenfolge das Wort erhalten.
10. Persönliche Erklärungen sind nur am Schluss der Debatte zulässig. Sie müssen der Verhandlungsleitung schriftlich vorgelegt werden.
11. Während der Dauer des Parteitages tagen seine Gremien parteiöffentlich.