26.06.2014. Verdient und nicht geschenkt – mehr Gerechtigkeit bei der Rente

Das Rentenpaket ist zukunftsfähig und hat die geänderten Erwerbsbiographien im Blick. Zurm aktuellen Beschluss erklärt der Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA), Olaf Abdinghoff-Feldkemper:

Das Rentenpaket enthält nicht nur die abschlagsfreie Rente nach 45 Beschäftigungsjahren. Wir erkennen zudem die Erziehungsleistung von Müttern und Vätern besser an, deren Kinder vor 1992 geboren wurden. Darüber hinaus können alle Versicherten davon profitieren, dass die Erwerbsminderungsrente verbessert wird und künftig mehr Geld für Reha-Leistungen zur Verfügung steht.

Wer ab 1. Juli mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen kann, der hat lange und hart dafür gearbeitet. Und das unter wesentlich anstrengenderen Arbeitsbedingungen als heute: mit niedrigerem Arbeitsschutz, weniger Urlaubstagen und höheren Wochenarbeitszeiten. Es ist eine Frage der Gerechtigkeit, solche Lebens- und Arbeitsleistungen auch finanziell besser anzuerkennen. Hinzu kommt: Wer 45 Jahre Beiträge leistet, hat unsere Solidarsystem über Jahrzehnte im besonderen Maß gestützt. Davon profitieren wir alle. Zum Beispiel von einem Beitragssatz, der aktuell mit 18,9 Prozent so niedrig ist wie seit 20 Jahren nicht mehr.

Wir setzen mit dem Rentenpaket das klare Signal: Arbeit lohnt sich. Das Paket ist solide finanziert: Ab 2019 entlasten wir die Beitragskassen, in dem wir den Bundeszuschuss für versicherungsfremde Leistungen schrittweise bis 2022 um zwei Mrd. € erhöhen.

Es bleibt dabei: kurze Unterbrechungen in der Erwerbsbiografie werden für die Beitragsjahre angerechnet. Die moderne Arbeitswelt erfordert gerade auch von vielen jungen Menschen immer häufiger Jobwechsel. Wir haben durchgesetzt, dass die Bezugszeiten von Arbeitslosengeld I prinzipiell unbegrenzt angerechnet werden. Eine zeitliche Beschränkung der Anrechnungszeiten ginge auch völlig an der Realität vorbei: Denn rund 70 Prozent der heute 55 bis 63 jährigen, die 45 Beitragsjahre erreichen können, waren nie oder weniger als ein Jahr arbeitslos.

Um zu verhindern, dass ältere Beschäftigte gezielt vor Renteneintritt entlassen werden, haben wir uns auf eine Regel verständigt, die zugleich auch Arbeitnehmerinteressen schützt: Zeiten der Arbeitslosigkeit werden in den letzten zwei Jahren vor Renteneintritt nicht bei den 45 Beschäftigungsjahren berücksichtigt. Um unnötige Härten zu vermeiden, werden sie jedoch angerechnet, wenn die Arbeitslosigkeit durch Insolvenz oder durch vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers verursacht wurde.

Fakt ist: Die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren ist keine „Rolle rückwärts“. Aus demografischer Notwendigkeit wurde die Regelaltersgrenze auf 67 Jahre angehoben. Daran wird nicht gerüttelt! Vielmehr besteht bei vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der Wunsch nach einem flexibleren Renteneintritt. Die Weiterbeschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze wird erleichtert: Arbeitnehmer und Arbeitgeber können künftig einvernehmlich vereinbaren, das bestehende Beschäftigungsverhältnis auch über diese Altersgrenze hinaus fortzuführen – die Pflicht, Sozialbeiträge zu entrichten, bleibt selbstverständlich bestehen.

Olaf Abdinghoff-Feldkemper
AfA-Bezirksgeschäftsführer