Meisterprämie im Handwerk wird weitergeführt

Die SPD-Landtagsabgeordnete Karin Logemann begrüßt die Weiterführung der Meisterprämie im Handwerk: „Niedersachsen hat damit ein fantastisches Instrument zur Förderung der Weiterbildung in handwerklichen Bereich. Für 2024 bis 2026 stehen Landesmittel in Höhe von zehn Millionen Euro im Jahr bereit. Voraussichtlich ab Ende Februar 2024 kann die Prämie bei der NBank beantragt werden.“

Mit der „Meisterprämie im Handwerk“ können Handwerksmeisterinnen und -meister nach dem Bestehen ihrer Prüfung auch in den kommenden Jahren eine Prämie in Höhe von 4.000 Euro erhalten.

Die neue Richtlinie richtet sich an alle Handwerksmeisterinnen und -meister, die ihre Prüfung erfolgreich seit dem 1. Juli 2023 abgeschlossen haben. Sie stellt eine finanzielle Anerkennung für die bestandene Meisterprüfung im Handwerk dar. Entscheidend ist das Datum des Meisterprüfungszeugnisses.

Wichtig: Für die aktuelle, auslaufende Richtlinie gilt, dass alle diejenigen, die ihre Meisterprüfung bis einschließlich 30. Juni 2023 abgeschlossen haben (maßgeblich ist das Datum auf dem Meisterprüfungszeugnis), bis zum 31. Dezember 2023, 23:59 Uhr, einen Antrag auf Förderung stellen können. Das Kundenportal der NBank wird bis dahin noch für Anträge nach der bisherigen Richtlinie geöffnet sein.

Weitere Informationen zur Förderung erhalten Sie bei der NBank unter https://www.nbank.de/Förderprogramme/Aktuelle-Förderprogramme/Meisterprämie-im-Handwerk.html#aufeinenblick