Durch die aktuellen Teuerungen geraten zahlreiche Tierheime in Niedersachsen unter Druck, einige Einrichtungen haben bereits einen Aufnahmestopp beschlossen. Daher hilft die Maßnahme doppelt: Der Zahl der versorgten Tiere in den Heimen nimmt durch bessere Vermittlungsangebote ab und die Einrichtungen erhalten mehr finanziellen Spielraum,“ so die SPD-Landtagsabgeordnete Karin Logemann.
Nach der Zuwendungsrichtlinie, die am 14.09.2022 in Kraft tritt, werden die Beschaffung von Hard- und Software einschließlich Aufnahmetechnik gefördert sowie in diesem Zusammenhang Werk- und Dienstleistungen beispielsweise für Installation, Programmierung, Beratung und Schulung. Durch die Vorstellung von Tieren in Podcasts, Reels oder mit Videobeiträgen soll die Vermittlungsrate gesteigert werden. Auch soll die Verwaltung des Tierbestandes mit Hilfe der Digitalisierung optimiert werden.
Der Förderhöchstbetrag liegt bei 20.000 Euro pro Einrichtung. Tierheime und tierheimähnliche Einrichtungen können die Förderung ab dem 14.09.2022 bei der Landesbeauftragten für den Tierschutz im Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz beantragen. Die entsprechenden Unterlagen werden auf der Homepage unter https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/themen/tiergesundheit_tierschutz/landesbeauftragte_fur_den_tierschutz/ bereitgestellt.