Kurzfristige Förderung für Kulturprojekte möglich

„Unsere Kulturlandschaft hat unter der Pandemie besonders leiden müssen. Nicht nur Musikerinnen und Musiker, auch Galerien, Museen und Kunstschulen mussten lange schließen und der Betrieb läuft häufig erst schleppend wieder an. Dazu kommt vielerorts der Wunsch nach Investitionen in die Zukunft, mit dem teilweise hohe Investitionen einhergehen. Da ist es gut, dass der Bund jetzt kurzfristig das neue Förderprogramm „KulturInvest“ möglich macht“, begrüßt die SPD-Landtagsabgeordnete Karin Logemann die Mitteilung.

Auch die Bundestagsabgeordnete Susanne Mittag freut die Nachricht: „Unsere Kultureinrichtungen haben, wie jeder andere Bereich des Zusammenlebens auch, Unterstützung verdient. Kultur hilft dabei, das Leben zu verarbeiten und von neuen Seiten zu sehen. Ohne Musik und bildende Künste wäre die Welt weniger bunt und vielseitig.“

Für das neue Förderprogramm „KulturInvest“ sind zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 40 Mio. Euro im Bundeshaushalt 2022 vorgesehen. Um noch in diesem Jahr kurzfristig eine Projektauswahl zu ermöglichen, ist ein zeitlich gerafftes Verfahren notwendig. Dafür sind hinreichend konkrete Projektunterlagen für eine Förderung bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) einzureichen.

Projektunterlagen inkl. Vorhabenübersicht müssen bis spätestens zum 8. August 2022 bei der BKM eingereicht werden. Möglichst in elektronischer Form per Mail (max. 10 MB) an: KulturInvest@nullbkm.bund.de oder ersatzweise postalisch an:

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
– Referat K 55 / K 54 –
Postfach 17 02 86
53028 Bonn

„Als Beispiele für mögliche Empfänger in der Wesermarsch fallen mir sofort das Schiffahrtsmuseum der oldenburgischen Unterweser in Brake, das Museum Nordenham, die Seefelder Mühle, das Konfetti und die KlecksKlause in Elsfleth ein“, so Logemann.

Zur Förderung: Mit dem Investitionsvorhaben beabsichtigt der Bund, seine nationale Verantwortung für die Kulturentwicklung in Deutschland wahrzunehmen. Dazu sollen investive Maßnahmen (u.a. Modernisierung, Sanierung, Restaurierung, Um- oder Neubau) bei kulturellen Einrichtungen, Objekten und Kulturdenkmälern sowie Ausstellungen von gesamtstaatlicher Relevanz gefördert werden. Das Vorhaben muss dabei zum Ziel haben, die Kultur für eine breite Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Eine kommerzielle Nutzung darf nicht im Vordergrund stehen.