Mit der von SPD, CDU und FDP im Landwirtschaftsausschuss beschlossenen Novelle des Niedersächsischen Jagdgesetzes, mit der der Wolf ins Jagdrecht aufgenommen wird, würde es zukünftig besser möglich sein, auffällige Tiere zu entnehmen, erläutert die Abgeordnete. Logemann, die landwirtschaftspolitische Sprecherin ihrer Fraktion ist, hat an diesem Gesetzesentwurf mitgearbeitet und ist überzeugt, dass die Novelle mehr Rechtssicherheit bringen und so betroffenen Weidetierhaltern schnell helfen können wird.
„In der Wesermarsch stößt der Herdenschutz an seine Grenzen, indem einige Weiden und Deiche nicht eingezäunt werden können“ erklärt Logemann. „Gleichzeitig haben unsere Schafe hier eine wichtige Aufgabe und eine große Bedeutung: Sie sorgen für unseren Deichschutz und sichern damit das Leben hinterm Deich“, weiß Logemann. Während anderswo Herdenschutz die erste Maßnahme sei, sei dies hier deshalb nicht immer möglich.
„Da, wo sich Wölfe auf auffällige Weise Menschen oder Nutztieren nähern und der Herdenschutz nicht anders gewährleistet werden kann, ist eine Entnahme möglich“, fasst die Abgeordnete die Gesetzesnovelle zusammen.
Die Wiederausbreitung des Wolfes ist als ein Gewinn für den Artenschutz zu bewerten, aber vor dem Hintergrund der besonderen Umstände in der Wesermarsch, sowie in den Küstenregionen Niedersachsens, muss es angezeigt sein, zu hinterfragen, wie der Schutz der Weidetiere gewährleistet werden kann. „Den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen ist ein weiterer Schritt, diese Anforderung zu schaffen“, so Logemann.