Informationen zur Rückzahlung von Corona-Hilfen

Immer wieder erreichen mich Anfragen dazu, wie mit den Rückzahlungen der Corona-Hilfen von Anfang 2020 umgegangen wird. Nun gibt es neue Informationen dazu: Momentan findet eine Abfrage-Aktion der NBank dazu statt.

Im Rahmen dieser Abfrage erfolgt zugleich eine Erhebung von Daten der betrieblichen Entwicklung im Förderzeitraum. Ziel ist es, eine Selbstkontrolle zu den seinerzeitigen Antragsdaten vorzunehmen, da die Anträge zunächst auf Basis von Prognosen der betrieblichen Entwicklung gestellt wurden. Es gilt, diese Prognosen mit der tatsächlichen betrieblichen Entwicklung im Förderzeitraum abzugleichen. Anschließend wird auf Grundlage der Rückmeldungen der Schlussbericht erstellt. Der muss dem Bund im Sommer 2022 vorgelegt werden.

Nur wenn im Rahmen dieser Selbstkontrolle im Ergebnis eine Überkompensation festgestellt werden sollte (durch das dabei verwendete Excel-Formular einfach erkennbar), ist eine Rückzahlung unvermeidbar. Allerdings soll kein Unternehmen und kein Soloselbständiger durch eine etwaige Rückzahlung vor große Probleme gestellt werden.

Die NBank wird alle Möglichkeiten der Landeshaushaltsordnung nutzen, um den daraus entstehenden finanziellen Druck zu mindern: Zinsen und Gebühren werden nicht erhoben, Ratenzahlungen und Stundungen sind möglich, ebenso wie Niederschlagungen im begründeten Einzelfall.

Außerdem wird momentan geklärt, ob der Beginn der Rückzahlungen auf den Herbst 2022 verschoben werden kann. Sollte es dazu neue Informationen geben, leite ich sie natürlich schnellstmöglich weiter.