In verschiedenen Bereichen gilt jetzt 2G-plus. Das bedeutet, dass man geimpft oder genesen sein muss und zusätzlich einen negativen Test vorweisen muss. Das gilt zum Beispiel in Restaurants, Hotels, Innenräume von Sportanlagen, Veranstaltungen in Innenräumen mit mehr als 15 Menschen oder beim Friseur oder der Kosmetik (die berühmten körpernahen Dienstleistungen). Der Einzelhandel ist nicht betroffen.
Selbsttests für zu Hause sind hier nicht zulässig. Tests von Schulen oder solche, die am Arbeitsplatz unter Aufsicht gemacht wurden, können genutzt werden oder aber man geht in ein Testzentrum, macht den Test in einer Apotheke oder beim Arzt. Verschiedene Gastronomien oder körpernahe Dienstleister bieten auch vor den Räumlichkeiten Tests an, die gültig sind.
Testzentren werden von den Städten und Gemeinden auf ihren Homepages aufgelistet, ein Verzeichnis der testenden Apotheken findet sich hier: https://www.mein-apothekenmanager.de/covid-19-schnelltest-suche und Möglichkeiten für Tests bei Ärzten sind hier zu finden: www.arztauskunft-niedersachsen.de.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von diesen Regelungen ausgenommen, da sie regelmäßig in Schule und Kita getestet werden.
Grafisch aufbereitete Übersichten über einzelne Regelungen sind außerdem auf der Internetseite des Landes zu finden unter https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/FAQ/antworten-auf-haufig-gestellte-fragen-faq-186686.html#grafiken