Gesetz über Landarztquote eingebracht – gute Aussichten auch für die Wesermarsch

„Die Wesermarsch ist ein gutes Beispiel für die ländlichen Regionen, in denen der Ärztemangel jetzt schon deutlich zu spüren ist. In den letzten Jahren haben wir uns vor allem um die Versorgung in der nördlichen Wesermarsch sorgen müssen. Wir wissen aber auch, dass es bald den gesamten Kreis betreffen kann, wenn wir nichts an der allgemeinen Situation ändern“, so die Landtagsabgeordnete Karin Logemann.

Die niedergelassenen Hausärzte finden keine Nachfolgerinnen oder Nachfolger, wenn sie in Rente gehen und Fachärzte sind ohnehin ein schwieriges Thema auf dem Land. Der Landtag hat aufgrund dieser Problemlage eine eigene Enquetekommission „Sicherstellung der ambulanten und stationären medizinischen Versorgung in Niedersachsen“ eingerichtet, die sich mit der ganzen Bandbreite der medizinischen Versorgung in Niedersachsen beschäftigt und viele Empfehlungen für Änderungen ausgesprochen hat. Logemann war in dieser Kommission stellvertretendes Mitglied.

„Um auch zukünftig eine flächendeckende Versorgung mit engagierten Hausärztinnen und Hausärzten sicherzustellen, haben wir die Landarztquote nach intensiven Gesprächen auf den Weg gebracht“, berichtet Logemann. Der Gesetzesentwurf der Regierungsfraktionen ist bereits ins Plenum eingebracht. Er sieht vor, pro Jahr je 20 Medizin-Studienplätze an den drei niedersächsischen Hochschulstandorten Hannover, Göttingen und Oldenburg bevorzugt an Bewerberinnen und Bewerber zu vergeben, die sich für zehn Jahre auf eine hausärztliche Tätigkeit in mangelversorgten Regionen verpflichten. Sollte die Position vor Ablauf der Frist aufgegeben werden, muss eine Ausbildungsentschädigung von bis zu 250.000 Euro gezahlt werden.

Die Auswahl der Interessierten basiert auf ihrer fachlichen und persönlichen Eignung für die Arbeit als Landärztin oder Landarzt, die sie durch ihre bisherigen Aktivitäten und schulischen Leistungen, Tests sowie Auswahlgespräche unter Beweis stellen. So ist sichergestellt, dass auch Menschen in dünn besiedelten Regionen einen verlässlichen Zugang zu fähigen und hochmotivierten Medizinerinnen und Medizinern haben.

„Das Gesetz zur Landarztquote ist kein Allheilmittel, aber ein wichtiger, weiterer Schritt zur Verbesserung der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum, auch hier in der Wesermarsch“, so Logemann. „Wir wollen jetzt eine zügige parlamentarische Gesetzesberatung zur schnellen Umsetzung des Gesetzes. Schon im nächsten Jahr können dann angehende Landärztinnen und Landärzte ihr Studium beginnen“, so Logemann abschließend.