Rede: Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung und zum Ausbau einer bäuerlichen Agrarstruktur in Niedersachsen

Meine Rede zum Entwurf von Bündnis90/ Die Grünen

Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung und zum Ausbau einer bäuerlichen Agrarstruktur in Niedersachsen auf Youtube

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete

„Landgrabbing“, das heißt zu Deutsch: „Land an sich nehmen“.

Es sind oft Großkonzerne, die das Land übernehmen. Hierzu werden nicht selten die Grauzonen des Rechts ausgenutzt.

Die Nutzung der Flächen dient laut Weltagrarbericht nur zu 9 Prozent zum Anbau von Nahrungsmitteln.

Gründe für das Aufkaufen von Land gibt es mehrere. Zum einen kann dadurch die Lebensmittelversorgung gesichert werden. Zum anderen ist der Besitz von Land in einer Finanzkrise eine extrem sichere Geldanlage.

Soweit zur globalen Lage, was bedeutet das für Deutschland und was bedeutet das für Niedersachsen?

Wichtig ist hier eine Analyse der Ist-Situation, also die Frage: Wem gehört eigentlich das Land?

Eine interessante Untersuchung führte mit dem Projekt EigLanD gerade das Thünen-Institut,  im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft durch. Dabei ging es um die Eigentumsstrukturen von Agrarflächen in Deutschland. Erste Erfahrungen wurden mit der Auswertung von Eigentümerdaten gewonnen. Bei dem Projekt zeigte sich, dass die Datengrundlage aus dem amtlichen Liegenschaftskataster veraltete und unvollständige Eigentümerdaten enthält.

Das große Problem sind sogenannte „Share Deals“. Dabei bleiben die Wechsel des Landbesitzes häufig verborgen. Das Thünen-Institut prognostiziert, dass diese Entwicklung weitergehen wird, vor allem in Ostdeutschland.

Offiziell ist das in Niedersachsen noch kein Problem. Inoffiziell hört man aber immer wieder, dass große Firmen oder Investoren, die normalerweise nichts mit Landwirtschaft zu tun haben, Land als Spekulationsobjekte nutzen und die Preise für die Pächter*innen in die Höhe treiben.

Für diese Share Deals gibt es keine gesetzlichen Regelungen und nicht mal Grunderwerbssteuer muss gezahlt werden, wenn der erworbene Anteil unter 90% der erworbenen Gesellschaft bleibt.

Im Juli 2020 hat die Arbeitsgemeinschaft bäuerlicher Landwirtschaft in Mitteldeutschland einen „Vorschlag […] für die dringend notwendige Regulierung des Bodenmarkts am Beispiel Anteilkäufe (Share Deals)“ veröffentlicht.

Auch die AbL Niedersachsen stellte fest, dass steigende Pacht- und Landpreise und sinkende Einnahmen durch sinkende Preise nicht zusammenpassen.

Ich möchte hier festhalten: Die Überarbeitung des Grundstücksverkehrsrechtes ist angezeigt. Eine solche Überarbeitung ist Bestandteil des Koalitionsvertrags und ein Entwurfsvorschlag der Landesregierung ist in Vorbereitung.

Es geht darum, bäuerliche Betriebe in der Hand selbständiger und als Eigentümer darauf wirtschaftender Familien zu halten.

Aufgrund geänderter Rahmenbedingen im Hinblick auf eine verstärkte Nachfrage nach  landwirtschaftlichen Flächen über Kauf und Pacht, sowie die Kauf- und Pachtpreisentwicklung  hat sich mittlerweile ein Änderungsbedarf bestehender Gesetzeslagen ergeben.

Bisher ist es in keinem Bundesland gelungen, eine große Reform des landwirtschaftlichen Bodenrechts umzusetzen.

Ein Hauptaugenmerk muss liegen auf den Regelungen des NASVG (Gesetz zur Sicherung und zum Ausbau einer bäuerlichen Agrarstruktur in Niedersachsen). Hier geht es um das Grundrecht der Vertragsfreiheit, um das Grundrecht des freien Verfügungsrechts über das Eigentum sowie zur Kapitalverkehrsfreiheit und Niederlassungsfreiheit. Das sind dicke Brocken, die hier zu bewegen sind.

Antworten auf diese Themenstellungen konnte ich in ihrem Gesetzentwurf nicht entdecken.

Das Landwirtschaftsministerium arbeitet an einem Gesetzentwurf. Dabei steht im Vordergrund, einen machbaren Ansatz zu gestalten, der konsensfähig bei allen Beteiligten ist.

Oberste Prämisse aber ist einen Ansatz zu unterbreiten, der Gesetzeskonform ist. Das sehen sie sicherlich genauso.

Wir werden im Ausschuss weiter beraten.

Herzlichen Dank für ihre Aufmerksamkeit.