Logemann dazu: „Ich habe mich beim Gesundheitsministerium für diese Möglichkeit eingesetzt und freue mich, dass den Feuerwehren nun dieses Angebot gemacht wird. Feuerwehrleute leisten einen absolut wichtigen Beitrag zum Schutz der Bevölkerung, häufig – und besonders jetzt – unter Einsatz des eigenen Wohls. Um sie während ihrer Einsätze bestmöglich zu schützen, ist eine Impfung der konsequente Schritt.
Auch die Kinder- und Jugendhilfe bei diesem Schritt zu berücksichtigen, ist eine wichtige Entscheidung. Die Mitarbeiter*innen der Kinder- und Jugendhilfe haben in diesen Zeiten viel zu leisten, da besonders Kinder und Jugendliche häufig unter der Situation in der Pandemie leiden und Hilfe vor Ort benötigen.“
Die Impfungen für Feuerwehrleute sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kinderund Jugendhilfe sollen ab dem 1. Mai grundsätzlich möglich sein. Die Impfzentren können dazu Termine mit den Feuerwehren auch im Rahmen von Einsätzen mobiler Impfteams vereinbaren. Der Zeitpunkt der Impfung richtet sich dabei immer nach der Verfügbarkeit des Impfstoffs und der Zahl der Personen auf der Warteliste vor Ort.
Für hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe wird eine Anmeldung über das Internet unter www.impfportal-niedersachsen.de sowie die Hotline des Landes (Tel.: 0800 9988665) möglich sein. Die Impfberechtigung ist im Impfzentrum mit einer aktuellen Bescheinigung des Arbeitgebers nachzuweisen. Die Landesregierung wird die Kommunen und freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe entsprechend informieren. Die Impfzentren werden gebeten, ab Mai möglichst zügig Impfangebote für diese Gruppen bereitzustellen.