94 Millionen Euro für Kinderbetreuung – Beantragung ab sofort möglich

„Wie ich bereits im Januar ankündigen konnte, werden die Kitas in der Wesermarsch mit rund 303.000 Euro und im Ammerland mit rund 478.000 Euro gefördert. Da die Richtlinie „IKiGa“ nun veröffentlicht ist, können die Gelder ab sofort beantragt werden“, erklärt die SPD-Landtagsabgeordnete Karin Logemann. „Außerdem möchte ich hier nochmals darauf hinweisen, dass diese Mittel von Land und Bund ausdrücklich auch für Investitionen in Infektionsschutzmaßnahmen genutzt werden können.“

Auch Susanne Mittag, SPD-Bundestagsabgeordnete für Delmenhorst, Oldenburg-Land und Wesermarsch freut sich: „Es passt besonders gut in diese Zeiten, in denen Kindertageseinrichtungen so viel leisten, denn Kitas brauchen in Pandemiezeiten Rückendeckung! Zuspitzende Herausforderungen zeigen, dass der Kita-Bereich bei der Pandemie-Bekämpfung nicht nachlässig behandelt werden darf – das wäre grob fahrlässig für die Kleinsten der Gesellschaft!“.

Der SPD-Bundestagsabgeordnete für das Ammerland, Dennis Rohde sagt dazu: „Es ist richtig, dass wir im Bundeshaushalt auch und gerade in der Corona-Krise viel Geld für Investitionen in die Hand nehmen. Ich freue mich darüber, dass die Kindertagesstätten und Krippen im Ammerland nun vom Bundesinvestitionsprogramm profitieren. Denn eine Investition in die Kitas ist eine Investition in die Jugend und Zukunft unserer Region. Auch mit Blick auf die Corona-Pandemie ist es gut, dass die Mittel für die Umsetzung von Hygienekonzepten eingesetzt werden können. Denn so kann ein sicherer Normalbetrieb wieder gewährleistet werden.“

Insgesamt stehen 64,4 Millionen Euro zur Förderung von Investitionen in Plätze in Krippen und der Kindertagespflege für Kinder unter drei Jahren bereit. Für Kindergärten sind 30 Millionen Euro für zusätzliche Plätze sowie Ausbau-, Umbau-, Sanierungs-, Renovierungs- und Ausstattungsmaßnahmen, wie z. B. Maßnahmen zur Umsetzung von Hygienekonzepten, zur Digitalisierung und zur Bewegungs- und Barrierefreiheit, vorgesehen. Die Mittel stammen aus dem 5. Bundesinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2020-2021.

Die Förderung im Krippenbereich erfolgt über die bekannte „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für den weiteren Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren (RAT V)“. Informationen zur Richtlinie sowie das Antragsformular zur Richtlinie IKiGa sind von der Internetseite des RLSB Hannover unter folgendem Link abrufbar: https://www.rlsb.de/themen/fruehkindliche-bildung/richtlinie-ikiga.

Über die neue Richtlinie „IKiGa“ können bis zum 30.04.2021 weitere Fortschritte in Kindergärten erzielt werden. Auch der U3-Ausbau wird weiter finanziell abgesichert. Hierfür stehen den niedersächsischen Kommunen noch Bundesmittel zur Verfügung, die im Hinblick auf die bis zum 30.06.2021 notwendige Bindung der Bundesmittel baldmöglichst über RAT V beantragt werden sollten.

Frühkindliche Bildung hat in Niedersachsen Priorität: In diesem Jahr investiert das Land die Rekordsumme von über 1,6 Milliarden Euro in Krippen, Kitas und die Tagespflege.