Anrede,
Der Niedersächsische Weg ist eine breit unterstützte und akzeptierte Strategie für mehr Umwelt-, Arten- und Gewässerschutz. Entstanden in einem einmaligen Dialogprozess, eingebracht als Fraktionsgesetz – einstimmig in diesem Landtag verabschiedet. Wir alle haben uns für den Niedersächsischen Weg stark gemacht, wir haben alle Herausforderungen, gemeinsam gemeistert, weil wir überzeugt sind von diesem Weg!
Zur Wahrheit dazu gehört aber auch die Tatsache, dass die Zeiten der Kleinstaaterei, in der jedes kleine Königreich beschließen konnte, was es wollte, vorbei sind. Das mag man begrüßen, dass mag man an der einen oder anderen Stelle kritisieren. Ich werte das nicht. Wir leben im Föderalismus. Die Bundesregierung arbeitet an Erlassen und Gesetzen, die im Regelfall Auswirkungen auf die Landesebene haben.
Besonders in Atem gehalten hat uns in der letzten Zeit der Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes („Insektenschutzgesetz“). Bundesumweltministerin Svenja Schulze hat die besondere Bedeutung des Niedersächsischen Weges erkannt und im Bundesgesetz die passenden Möglichkeiten geschaffen, damit die wichtigen Fortschritte des niedersächsischen Weges nicht ausgehebelt werden.
Bei der Pflanzenschutzmittel-Anwendungsverordnung ist aber noch Luft nach oben. Die derzeitige Fassung der Verordnung von Julia Klöckner konterkariert weiterhin Teile des Niedersächsischen Wegs.
Ein Beispiel: Sollte der Verzicht von Pflanzenschutzmittelanwendungen auf Gewässerrandstreifen und in Naturschutzgebieten vom Bund pauschal ordnungsrechtlich geregelt werden, könnten keine Ausgleichszahlungen im Sinne des Niedersächsischen Weges für Gewässerrandstreifen, als erweiterter Erschwernisausgleich gezahlt werden.
In einer Protokollnotiz des BMEL, liest es sich so: „Es sei wichtig, dass kooperative Lösungen vor Ort der Vorzug vor Ordnungsrecht gegeben wird. Viele Länder haben hier bereits sehr sinnvolle Regelungen getroffen, die wir durch Bundesrecht nicht in Frage stellen wollen“.
Diesen ich bezeichne es mal als guten Willen muss das Bundeslandwirtschaftsministerium schnellstens rechtlich klären und Lösungen finden. Die Frage, ob das über Öffnungsklauseln möglich ist, steht im Raum.
Ausdrücklich bedanke ich mich bei der FDP für diese Aktuelle Stunde. Gibt sie mir doch die Gelegenheit der Klarstellung. Ist der Niedersächsische Weg, aufgrund des Entwurfes des Insektenschutzgesetzes schon zu Ende? Auf keinen Fall! Meine Antwort fällt hier so deutlich, wie unmissverständlich aus. Und schon gar nicht wird die Landwirtschaft beim Niedersächsischen Weg mal wieder im Stich gelassen. Sie ist Teil dieses Weges. Es gibt klare Verabredungen und es muss sichergestellt werden, dass die eingehalten werden können. Davon wird Niedersachsen seine Zustimmung im Bundesrat abhängig machen!
Ein starkes Zeichen setzt auch die Landesregierung. So werden zu dieser Aktuellen Stunde sowohl Ministerin Otte-Kinast, als auch Minister Lies sprechen. Das begrüße ich sehr.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, wir gehen, gemeinsam, den Niedersächsischen Weg weiter.