Rede: Corona-Schutz auch in Schlachthöfen sicherstellen – Arbeiterinnen und Arbeiter schützen

Corona-Schutz auch in Schlachthöfen sicherstellen – Arbeiterinnen und Arbeiter schützen auf Youtube

Datenschutz

Anrede,

Corona-Schutz auch in Schlachthöfen sicherstellen – Arbeiterinnen und Arbeiter schützen – ein Antrag, von Bündnis 90/ Die Grünen aus November letzten Jahres.

Traurige Wahrheit: Die zum Teil katastrophalen und menschenunwürdigen Zustände in Schlachthöfen sind nicht erst seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie bekannt. Diese Zustände dauern schon viel zu lange an. Wir haben uns auf den Weg gemacht und schon deutlich vorher unser Augenmerk darauf gerichtet, unseren Finger in die Wunde gelegt.

Zum einen ging es da um Tierschutz. Zum anderen ging es aber um die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Arbeiterinnen und Arbeiter der Schlachthöfe.

Dieser Antrag von Bündnis 90/ Die Grünen legt aber noch mal besonders den Fokus auf die Situation unter der Pandemie. Sehr schnell hielt Corona das Brennglas auf diese Zustände. Die Arbeit am Schlachtband, Schulter an Schulter, bei Temperaturen, die das Virus begünstigen, schlugen sich genauso unbarmherzig nieder, wie das hohe Infektionsrisiko in den Massenunterkünften.

So kam es immer wieder zu Infektions-Ausbrüchen in Betrieben der Fleischwirtschaft, insbesondere in Schlacht- und Zerlegebetrieben.

Die Folgen waren hohe Infektionsgeschehen in Schlachthöfen. Hier musste sehr schnell reagiert werden.

In puncto Corona-Infektionen haben Sozialministerium und das Landwirtschaftsministerium gehandelt und kurzfristig, Mitte Dezember, einen umfassenden und klaren Leitfaden mit „Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen mit dem Corona-Virus in Betrieben der Fleischwirtschaft“ herausgegeben.

Unterstützung erhielten sie durch das Niedersächsische Landesgesundheitsamt; sowie durch das Laves, das Niedersächsische Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz.

Hier sage ich einmal ausdrücklich, danke an die Teams für die konsequente, schnelle und kompetente Zusammenarbeit.

Der Leitfaden stellt nicht nur Hygienekonzepte in den Mittelpunkt, die uns allen bekannt sein dürften: Masken tragen, Abstand halten, Hände waschen, räumliche Trennung sowie Tests. Er geht noch weiter. Hier nur ein paar Beispiele:

  • Ausreichende und geeignete Wasch- und Desinfektionsgelegenheiten
  • Bereitstellung von ausreichend Mund-Nasen-Bedeckungen und erforderlichenfalls geeigneten Arbeitshandschuhen
  • Festlegung von Wegeführungen im Betrieb (klare Laufwege, Einbahnstraßen)
  • Bereitstellung von zusätzlichen Sozialräumen (Umkleiden, Waschräume, Kantinen)
  • Getrennte Räumlichkeiten zur kurzzeitigen Unterbringung z. B. von Beschäftigten mit Verdacht auf COVID-19 bis zur Abklärung mit dem zuständigen Gesundheitsamt
  • ein Kommunikationskonzept zu Aufklärung (beispielsweise durch Aushänge, Informationen und Einweisungen) u. a. über die Erkrankung, Risikofaktoren, Schutzmaßnahmen und das Verhalten während der Quarantäne und im Erkrankungsfall (in der jeweiligen Mutter-/Landessprache)
  • Etablierung von Ansprechpartnerinnen/Ansprechpartnern bzw. einer Vertrauensperson

Auch eine intensivere Kommunikation zwischen Gesundheitsbehörden und den Betrieben ist Teil der Strategie sowie Handlungsempfehlung für den Fall einer Infektion im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes.

Ein wichtiger Baustein ist das Ampelsystem, anhand dessen die Gesundheitsbehörden besser entscheiden können, welche Maßnahmen zum weiteren Infektionsschutz getroffen werden sollten.

Hier gibt es übersichtliche Empfehlungen für die Weiterführung des Normalbetriebs (grün), einen Weiterbetrieb bzw. Teilbetrieb (gelb) oder die Betriebsschließung (rot).

Dabei sind nicht nur eventuell festgestellte Infektionen wichtig, sondern auch das Vertrauen der Gesundheitsbehörden in das Handeln der Verantwortlichen in den Betrieben.

Über den Leitfaden hinaus beendet endlich, und dafür bin ich ihm überaus dankbar, das Arbeitsschutzkontrollgesetz unseres Bundesarbeitsministers Hubertus Heil die unwürdigen Zustände der Werksvertragsarbeit.

Auch Bauminister Olaf Lies setzt mit dem Entwurf des Niedersächsischen Wohnraumschutzgesetzes Akzente. Schluss mit der Vermietung von Schrottimmobilien. Das Niedersächsische Wohnraumschutzgesetz setzt klare Grenzen für einen skrupellosen Umgang mit Wohnimmobilien und den darin wohnenden Mieterinnen und Mietern.

Der Entwurf legt Mindeststandards für Wohnraum fest. Dazu gehören beispielsweise eine ausreichende natürliche Beleuchtung und ausreichende Belüftung, Schutz gegen Feuchtigkeit, Anschlüsse für Energie- und Wasserversorgung sowie Entwässerung und sanitäre Einrichtungen. Diese müssen aber nicht nur vorhanden, sondern auch voll funktionsfähig sein.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen: Ihr Antrag hat sich durch das schnelle und konsequente Handeln unserer Landes- sowie der Bundesregierung überholt.

Darüber bin ich absolut froh.

Herzlichen Dank für ihre Aufmerksamkeit.