„Die Kindertagesstätten leisten schon immer eine wichtige Arbeit und besonders jetzt, während der Pandemie haben sie große Herausforderungen zu meistern. Daher ist es nur gut und konsequent, diese wichtigen Einrichtungen auch weiter zu unterstützen. Ich begrüße daher die Information über eine weitere Förderung der Kinderbetreuung durch Land und Bund mit der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für den weiteren Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren (RAT V)“. Die Mittel stammen aus dem 5. Bundesinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2020-2021“, erklärt die SPD-Landtagsabgeordnete Karin Logemann. „Die Arbeit der Kitas kann durch diese Richtlinie in der Wesermarsch mit rund 303.000 Euro und im Ammerland mit ca. 478.000 Euro weiter unterstützt und verbessert werden.“
Für Investitionen in Kindergärten ist eine neue „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionen in Tageseinrichtungen für Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung“ (RL IKiGa) am 23.12.2020 in die Verbandsbeteiligung gegeben und veröffentlicht worden.
„Außerdem ist es mir wichtig, klarzustellen, dass diese Mittel auch explizit für Investitionen in Infektionsschutzmaßnahmen genutzt werden können, wenn die Träger hier einen Bedarf sehen“, so Logemann.
Auch Susanne Mittag, SPD-Bundestagsabgeordnete für Delmenhorst, Oldenburg-Land und Wesermarsch freut sich: „Es wurde Zeit und passt in diese Zeiten, in denen Kindertageseinrichtungen so viel leisten, denn Kitas brauchen in Pandemiezeiten Rückendeckung! Zuspitzende Herausforderungen zeigen, dass der Kita-Bereich bei der Pandemie-Bekämpfung nicht nachlässig behandelt werden darf – das wäre grob fahrlässig!“.
Den Entwurf der neuen Richtlinie finden Sie hier:
Das Inkrafttreten der RL IKiGa wird für Ende März bzw. Anfang April 2021 angestrebt. Die Förderanträge werden bei Inkrafttreten der Richtlinie auf der Internetseite des Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung (https://www.rlsb.de/) zum Download zur Verfügung stehen.