Diese Hilfen sind bisher in Wesermarsch und Ammerland angekommen

„Die Corona-Krise treibt uns seit dem Frühjahr 2020 um“, erklärt die SPD-Landtagsabgeordnete Karin Logemann aus Berne. „Land und Bund arbeiten seitdem mit Hochdruck daran, die Gesellschaft und die Wirtschaft bestmöglich zu stützen. Das neue Jahr, in das wir nun starten, ist für mich der Anlass, aufzulisten, welche Hilfen tatsächlich bisher bei uns vor Ort angekommen sind. Bisher haben wir Zahlen für die Überbrückungshilfen I und II sowie für die bisher ausgezahlten Novemberhilfen.“

Die Überbrückungshilfe I umfasste die Fördermonate Juni bis August. Seit 10.07.20 konnten sich die prüfenden Dritten (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, letztere seit dem 10.08.) im digitalen Antragssystem registrieren und Anträge stellen. Das Programm endete zum 31.08.20. Mit aktuellem Stand wurden rund 9863 Anträge bewilligt. Dies entspricht einem Bewilligungsvolumen von rund 100,9 Mio. Euro. In die Wesermarsch sind von dieser Hilfe 956.638,37 € geflossen. 84 Anträge wurden gestellt. Das Ammerland hat von dieser Hilfe 1.764.558,16 € erhalten und 185 Anträge wurden gestellt.

Seit dem 21.10.20 können Anträge für die Überbrückungshilfe II gestellt werden. Sie umfasst den Förderzeitraum September bis Dezember 2020. Bis heute wurden im Antragsverfahren 7174 Anträge eingereicht, dies entspricht einem Antragsvolumen von über 71,7 Mio. Euro. Anträge hierzu können noch bis Ende Januar gestellt werden. Die MPK vom 28.10.20 hat die Verlängerung des Programms über 2020 hinaus beschlossen. Hiervon flossen 708.853,93 € an 63 Antragsteller im Landkreis Wesermarsch und 657.879,17 € an 108 Antragsteller im Ammerland.

Die Überbrückungshilfe III umfasst die Fördermonate Januar bis Juni 2021. Die Eckpunkte des Programms wurden mit Blick auf die Bedürfnisse der Wirtschaft noch einmal angepasst. Nun können auch Unternehmen bis zu einem jährlichen Umsatz von 500 Mio. Euro in Deutschland, sofern die Antragsvoraussetzungen erfüllt sind, die Überbrückungshilfe III beantragen.

Die Novemberhilfen des Bundes können seit dem 25.11.20 beantragt werden; die Auszahlung erfolgt seit dem 27.11.20. Unternehmen und Soloselbständige, die Fördersummen über 5.000 Euro geltend machen möchten und ihre Anträge über einen prüfenden Dritten gestellt haben, erhalten zunächst 50 % ihrer beantragten Fördersumme (max. 50.000 Euro). Soloselbständige, die Novemberhilfe bis zu einem Betrag von 5.000 Euro geltend machen, können Anträge direkt stellen und erhalten die beantragte Summe in voller Höhe. Bis heute sind bisher 21.821 Anträge mit einem Fördervolumen in Höhe von rund 357,3 Mio. Euro eingegangen, rund 102,5 Mio. Euro wurden bereits ausgezahlt. Das Programm Novemberhilfe endete am 30.11.20. Anträge können noch bis zum 31.01.21 gestellt werden.

Davon flossen bisher 948.223,84 € in die Wesermarsch. Insgesamt wurden hier 205 Anträge mit eine Höhe von 2.693.380,74 € gestellt. Ins Ammerland gingen davon 1.690.442,53 €. Hier wurden insgesamt 322 Anträge mit eine Höhe von 5.798.779,93 € gestellt. Die Auszahlungen sind aber auch noch nicht abgeschlossen.

Anträge für das Bundesprogramm „Dezemberhilfe“ können seit dem 23. Dezember 2020 gestellt werden.

„Immer wieder gibt es Verzögerungen bei den Auszahlungen, das ist misslich, weil die Abhängigkeit von den Hilfen für die Beantragenden groß ist. Es wird mit Hochdruck daran gearbeitet, die Zahlungen zu beschleunigen. Darauf möchte ich noch mal ausdrücklich hinweisen“, so Logemann.