Aktion zur kostenlosen Katzenkastration geht in die vierte Runde

Auch in diesem Jahr stellt die Landesregierung wieder Gelder zur Verfügung, um die Kastration, Kennzeichnung und Registrierung von verwilderten Hauskatzen zu ermöglichen.

„Damit werden die vielen ehrenamtlichen Tierschützerinnen und Tierschützer in ihrer Arbeit unterstützt. Die Resonanz auf die letzten Projekte hat uns gezeigt, wie willkommen und wie nötig diese Unterstützung durch das Land ist“, erklärt die SPD-Landtagsabgeordnete Karin Logemann. „Wir können verwilderte Hauskatzen nicht einfach sich selbst überlassen. Sie vermehren sich ungebremst und die Gesundheit der Tiere kann nicht gewährleistet werden, wenn die Population unüberschaubar ist. Ich möchte hier ganz besonders allen ehrenamtlichen Tierschützern sowie den teilnehmenden Tierärzten danken, die sich für den Erfolg der letzten Katrationsaktionen eingesetzt haben und auch der neuen Aktion zu einem erfolgreichen Verlauf verhelfen werden.“

Von 2. November bis 14. Dezember 2020 läuft das diesjährige Projekt, bei dem die beteiligten Tierarztpraxen auf das Honorar in Höhe von 25 Euro verzichten, um insgesamt rund 4000 Katzen in diesem Jahr zu kastrieren, zu kennzeichnen und zu registrieren.

Petra Optatzi Sprecherin des Tierschutzvereins Wesermarsch erklärt: „Besonders in diesem Jahr ist eine überaus große Anzahl an Katzenwelpen aufgefunden worden. Diese waren in einem erbärmlichen gesundheitlichen Zustand und viele haben leider nicht überlebt. Durch das Unterlassen der Kastration und der daraus resultierenden Welpenflut entstehen dem Tierschutzverein enorme Kosten. Diese setzen sich aus Tierarztkosten sowie Kosten für Anschaffungen auf den Pflegestellen zusammen.

Durch einige Aktionen auf Märkten u.a. mit Verkauf von selbstgenähten Mund-Nasenschutzmasken konnten Anschaffungen getätigt werden, die sonst so ohne Weiteres nicht möglich gewesen wären. Es scheint bei vielen Katzenhaltern noch immer weitgehend unbekannt zu sein, dass in der gesamten Wesermarsch eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht besteht. Die Nichtbeachtung dieser Vorschrift kann durchaus ein Bußgeld zur Folge haben.“

Der Tierschutzverein Wesermarsch e.V. hat bereits einige Fangaktionen vorbereitet und eine Anzahl von Tieren ist bereits zur Kastration angemeldet.

Ansprechpartner für Privatpersonen ist in diesem Fall Frau Martina Kmiotek-Neumann, Tel.: 0160/ 962 000 49.

Im Hinblick auf die aktuelle Corona-Lage und den geltenden Sicherheitsbestimmungen müssen auch beim Einfangen der Katzen die Corona-Regeln (Einhalten der Abstandregel von 1,50 Metern, Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung und Händehygiene) befolgt werden.

Personen, die unter Quarantäne stehen oder den sonstigen Verdacht eine Infektion mit SARS-CoV-2 haben, dürfen an der Aktion nicht teilnehmen. Auch für Katzen ist eine mögliche Infektion mit dem Corona-Virus durch den Menschen nicht ausgeschlossen.

Hintergrund:

In den vergangenen drei Projekten in den Jahren 2018 und 2019 konnten insgesamt 7.420 verwilderte Katzen und Kater kastriert und registriert werden. Gleichzeitig wurde das Thema der Fundkatzen und der verwilderten Hauskatzen sowie deren Betreuung in Tierheimen und durch ehrenamtlich betreute, kontrollierte, Futterstellen in vielen Städten und Gemeinden grundlegend bearbeitet. Die Städte und Gemeinden nahmen sich zunehmend der Thematik an und appellieren dabei auch an die Verantwortung der privaten Katzenhalterinnen und -halter. In vielen Gemeinden und Städten wurden Katzenschutzverordnungen erlassen, die durch die verpflichtende Kastration, Kennzeichnung und Registrierung von Katzen mit Freigang die wildlebenden Katzenpopulationen dezimieren und damit das Elend der Straßenkatzen nachhaltig verhindern.

Der genaue Ablauf des Katzenschutzprojektes sowie sämtliche Teilnahmebedingungen erfahren Tierheime und Katzenüberbringer in ihrer Tierarztpraxis oder auf der Internetseite der Landesbeauftragten für Tierschutz des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/themen/tiergesundheit_tierschutz/landesbeauftragte_fur_den_tierschutz. Tierärzte und Tierärztinnen können sich zusätzlich über den internen Mitgliederbereich der Tierärztekammer Niedersachsen über die Bedingungen der Teilnahme informieren und die entsprechenden Unterlagen herunterladen: www.tknds.de