Damit können ab sofort bis zum 30.10.2020 Anträge auf Billigkeitsleistungen zur Unterstützung von durch die COVID-19-Pandemie in Liquiditätsengpässe geratenen gemeinnützigen Tierheimen oder gemeinnützigen tierheimähnlichen Einrichtungen gestellt werden.
Hier kann die Richtlinie eingesehen und runtergeladen werden.