Der Entwurf für den Nachtragshaushalt wurde gestern vorgelegt und sieht finanzielle Soforthilfen und Entschädigungen zur Unterstützung der Wirtschaft vor. Dabei sind kleine und mittlere Unternehmen eindeutig mit einbezogen. Für sie wird ein Kredit-Programm (bis 50.000 Euro) als schnelle Liquiditätshilfe vorbereitet. Ein größerer Liquiditätskredit (über 50.000 Euro) ist ebenfalls in der Vorbereitung.
Für Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte, weniger als 2 Millionen Euro Jahresumsatz) soll ein sechsmonatiges Landesförderprogramm in Form einer Zuschussförderung in Höhe von voraussichtlich 100 Millionen Euro im Rahmen des Nachtragshaushaltes aufgelegt werden. Damit sollen Mieten und Pachten für gewerbliche Immobilien und Zinsaufwendungen für fremdfinanzierte Wirtschaftsgüter wie Maschinen, Anlagen oder Einrichtungen finanziert werden, die aufgrund der Corona-Pandemie nicht genutzt werden können. Die Förderhöhe soll voraussichtlich 20.000 Euro je Unternehmen betragen, die als einmaliger Zuschuss gewährt werden.
Zusätzlich hat das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz bekannt gegeben, dass die Insolvenzantragspflicht bis zum 30.09.2020 für betroffene Unternehmen ausgesetzt wird, um zu verhindern, dass Unternehmen Insolvenz beantragen müssen, weil die Hilfen von Bundes- und Landesregierung nicht rechtzeitig bei ihnen ankommen.
Häufig gestellte Fragen beantwortet das Wirtschaftsministerium hier.
Die Ministerien von Bund und Land haben außerdem Telefonnummern herausgegeben, bei denen Betroffene sich weiter informieren können. Die Nummern finden Sie gesammelt hier.