„Der heute im Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf aus dem Hause von Frau Klöckner, zur Einführung einer Tierwohlkennzeichnung, enthält vor allem einen grundlegenden Fehler: die Kennzeichnung soll freiwillig sein.
Die Frage einer verpflichtenden Tierwohlkennzeichnung wird seit längerem diskutiert. Alle großen Agrar- und Tierschutzverbände sprechen sich dafür aus. Auch die Fachpolitiker der Koalitionsfraktionen im Bundestag haben sich in den letzten Monaten für eine verpflichtende Kennzeichnung eingesetzt. Niedersachsen hatte im Juni eine Bunderatsinitiative beschlossen, um auf eine Verpflichtung zu drängen.
Leider hat sich die Bundeslandwirtschaftsministerin mit fachlichen Argumenten nicht umstimmen lassen. Damit ist jetzt schon klar, dass der Gesetzentwurf in dieser Fassung keine Mehrheit innerhalb der Koalitionsfraktionen des Bundestages bekommen wird. Wir werden im parlamentarischen Verfahren entsprechende Korrekturen vornehmen müssen.
Bisher hat Frau Klöckner auch noch keine Nutztierstrategie erarbeitet, in die ein Tierwohllabel eingebettet werden müsste. Ebenso fehlen noch die Verordnungen, die die Details für die einzelnen Tierarten und die Kriterien für die unterschiedlichen Stufen des Labels regeln sollen. In Planung ist bisher nur eine Version für die Schweinehaltung, die aus SPD-Sicht ebenfalls nicht haltbar ist.
Dass die Bundeslandwirtschaftsministerin trotz aller Bedenken ihren Gesetzentwurf im Bundeskabinett beschließen ließ, kann als reine PR-Veranstaltung gewertet werden. Ohne eine Nutztierstrategie und eine Verpflichtung wird es keine staatliche Tierwohlkennzeichnung geben können.“