Anrede,
Tierquälerei, Ausbeutung von Werkvertragsarbeitern, an Tuberkulose erkrankte Arbeiter: Seit Monaten produziert die Schlachthof-Branche in Niedersachsen Negativ-Schlagzeilen
755 Millionen Nutztiere werden jährlich in Deutschland geschlachtet. Das bedeutet Verantwortung und das muss Ansporn sein, die Prozesskette vom Verladen der Tiere auf dem landwirtschaftlichen Betrieb, über den Transport bis zur Schlachtung permanent zu analysieren und zu verbessern.
Bilder aus den Schlachthöfen in Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg stellten in der Vergangenheit negativ Beispiele dar, wie sie sich keiner wünscht.
Deshalb müssen wir handeln. Die Erkenntnislage ist vielfältig, die Auseinandersetzung der politischen Gremien mit der Situation war und ist intensiv. Anhörungen, Unterrichtungen und der Kontakt mit den Praktikern, aller beteiligten Bereiche, gaben tiefe Einblicke in die praktizierten Abläufe.
Deutlich spürbar immer wieder die große Bereitschaft zur Veränderung.
Dabei gilt es verschiedene Stränge zu betrachten: Der eine ist das Tierwohl, ein weiterer Blickwinkel ist auf die Arbeits- und Lebensbedingungen des eingesetzten Personals zu legen.
Persönlich bin ich zutiefst davon überzeugt, dass beides auch unmittelbar zusammenhängt. Die Arbeit in den Schlachtbetrieben ist anstrengend und monoton. Eine menschenwürdige Behandlung der Angestellten sorgt, meiner Auffassung nach, auch für eine bessere Einhaltung des Tierschutzes.
Das soll konkret dadurch erreicht werden, dass, zum Beispiel, die Betäubung und das Töten vom weiteren Schlachtvorgang und der Zerlegung entkoppelt wird. Akkordarbeit in Schlachthöfen darf nur noch zulässig sein, wenn sichergestellt ist, dass der Tod des Schlachttieres eingetreten ist. Hier muss ein Riegel vorgeschoben werden. Eine Mindestwartezeit zwischen dem Entblutungsschnitt und der weiteren Schlachtung wird festgelegt, so unser Antrag.
Akkordarbeit verursacht Druck, Druck verursacht Stress, der wirkt auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Was wurde bisher getan? Die Ministerin handelte: Es gibt gemeinsame, unangekündigte Schwerpunktkontrollen der kommunalen Veterinärbehörden und der landesweiten Zulassungsbehörde zur Überprüfung der Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorgaben in niedersächsischen Schlachtbetrieben.
Es wurde eine Arbeitsgruppe aus Vertretern des Landwirtschaftsministeriums, der kommunalen Spitzenverbände und des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) zur weiteren Verbesserung der amtlichen Tierschutzkontrollen an Schlachthöfen eingerichtet.
Bei unangekündigten Kontrollen niedersächsischer Schlachthöfe sind weitere Mängel entdeckt worden. 14 von 18 kontrollierten Betrieben wiesen Mängel auf, teilte das Landwirtschaftsministerium Anfang des Jahres mit. Das ist nicht hinnehmbar. Als technische Mängel seien etwa Wartungsmängel bei den Bolzenschussapparaten oder nicht geeignete Fixationseinrichtungen beanstandet worden, heißt es. Die Abstellung der festgestellten Mängel werde jetzt von den kommunalen Überwachungsbehörden veranlasst und überwacht.
Eine freiwillige Kameraüberwachung wurde zwischen Vertretern von Fleischwirtschaft, Handelsverbänden und kommunalen Veterinärbehörden vereinbart und auf Betreiben der Landesregierung gibt es eine Bundesratsinitiative zur Einführung der verpflichtenden Kameraüberwachung.
Wir wollen, dass es genügend tierärztliches Personal gibt, um die Einhaltung der Vorschriften zu überwachen.
Ganz deutlich möchte ich an dieser Stelle darauf hinweisen, dass für die Einhaltung der tierschutzrechtlichen Anforderungen an den Umgang mit lebenden Tieren am Schlachthof primär die Unternehmen verantwortlich sind. Sie haben die Gewährleistung der Tierschutzanforderungen sicherzustellen. Dabei spielt die Sachkunde und regelmäßige Schulung der Mitarbeiter*innen im Umgang mit lebenden Tieren, eine herausragende Rolle.
Schulungen in verschiedenen Einsatzbereichen sind besonders wichtig, um Fehler durch Unwissenheit, Routine oder falsch angewöhntes Verhalten zu vermeiden. Wer regelmäßig geschult wird, kennt seine Aufgaben und bleibt auch bei sich ändernden Vorgaben souverän. Nur, wer ausgeschlafen ausgeruht und gesund zur Arbeit kommt, kann klar entscheiden, macht weniger Fehler und stumpft weniger ab.
Bei der Genehmigung von neuen Schlachthöfen sollen die Betreiber angewiesen werden, nach aktuellem Stand der Forschung und Technik entsprechende Gebäudeführungs- und Beleuchtungskonzepte umzusetzen, damit die Tiere sich stressfreier bewegen und weniger Druck beim Treiben ausgeübt werden muss. Das muss an Genehmigungen gekoppelt werden, so unsere Forderung.
Seit 2017 gilt in der Fleischbranche die „Nachunternehmerhaftung“. Das heißt: Schlachtbetriebe müssen darauf achten, dass ihre Subunternehmer auch Sozialabgaben für die Beschäftigten zahlen die in der Fleischindustrie bereits eingesetzt werden. Hier ist bei der Umsetzung Kontrolle und Konsequenz gefragt.
Der von der Goldschmaus Gruppe gewählte Weg der Festanstellung der osteuropäischen Werkvertragsarbeiter für das Kerngeschäft ist beispielhaft zu nennen. „Das hat bei Kundenaudits von Großabnehmern für positive Rückmeldungen gesorgt“, ist aus dem Unternehmen zu hören. Der richtige Weg!
Bedacht werden müssen zwingend in diesem Zusammenhang aber auch die Herausforderungen, wie beispielsweise der Bau von Mitarbeiterwohnungen, sowie die soziale Integration.
Die Herausforderung ist erkannt und steht im Fokus. Es herrscht Einigkeit, bei der Aufgabenstellung. Lassen sie es mich im übertragenen Sinn so sagen: Jetzt muss Butter bei die Fische!
Ich würde mich freuen, wenn sie unserem Antrag zustimmen.
Herzlichen Dank für ihre Aufmerksamkeit.