Verbot des betäubungslosen Schlachtens in Niedersachsen

Die AfD-Fraktion hat ihren Antrag vom letzten Jahr erneut eingebracht. Hier wird der Tierschutz vorgeschoben, um das Leben der Muslime in Deutschland einzuschränken. Wir sprechen uns für die Weiterführung der Gespräche mit den Religionsgemeinschaften aus, damit Ausnahmeregelungen bald nicht mehr benötigt werden.

Letztes Jahr Anfang März sprach ich von einem Déjà-vu. Das möchte ich hier und heute auch wieder tun. Das Thema „Verbot des betäubungslosen Schlachtens in Niedersachsen“ hatten wir kürzlich in den Gremien.

Wir haben schon einmal darauf hingewiesen, dass die Fraktion der AfD hier den Tierschutz vorschiebt, um die Religionsfreiheit einzuschränken. Und auch heute müssen wir dies wieder tun.

Und, das muss ich an dieser Stelle deutlich sagen, unsere Vermutung erfährt Bestätigung. Das ist meinen weiteren Ausführungen deutlich zu entnehmen.

Der Titel des Antrags ist derselbe, der Inhalt mindestens genauso.

Schon beim letzten Mal, als wir über dieses Thema sprachen, habe ich mich daran erinnert, dass AfD-Verbände in ganz Deutschland wegen Einschränkung der Individualrechte auf die Barrikaden gegangen sind, als die Kolleginnen und Kollegen von den Grünen einen Veggie-Day in Kantinen vorschlugen.

Sie sind nun aber immer noch der Meinung, bei Andersgläubigen könnte man mit zweierlei Maß messen? Die Tatsache, dass der muslimische Glaube keine vegetarische Ernährung verbietet, sehen sie gleichzeitig als Alternative? Wie sieht es denn da mit der Einschränkung der Individualrechte aus?

Zu Ihren inhaltlich gleichen Forderungen haben sie jetzt eine etwas ausführlichere Begründung geschrieben, damit Sie diesen Antrag erneut einbringen konnten.

Deshalb wohl ihr im Antrag formulierter Vorschlag und damit auch die angekündigte Bestätigung meiner Vermutung: Wenn es ausschließlich um den Aspekt der religiösen Verpflichtung gehe, zum Opferfest ein Tier zu opfern und an Bedürftige zu verteilen, könnten Muslime ja an im Ausland ansässige Organisationen spenden, die das Ganze dann übernehmen würden.

Entlarvend. Um was geht es ihnen? Um Tierschutz oder nicht? Um Tierschutz ausschließlich in Niedersachsen, alles andere ist egal?

Schon im letzten Jahr habe ich gefragt „Geht es um Tierschutz oder geht es um maßlose Intoleranz?” Ich füge eine weitere Frage hinzu: „Geht es um unser Grundgesetz?“

Und auch heute scheinen Sie wieder zu vergessen, dass Sie mit Ihrem Antrag nicht nur der Religionsausübung muslimischer Gemeinden schaden, sondern auch den jüdischen Gemeinden.

Wieder vergessen Sie, dass es ein Bundesgesetz gibt, wieder vergessen Sie die EU-Verordnung zum Thema. Oder vielleicht ignorieren Sie auch beides einfach!

Ich möchte an dieser Stelle nochmals betonen, dass das betäubungslose Schlachten in Niedersachsen verboten ist!

Es gibt in Niedersachsen einmal im Jahr eine Ausnahmegenehmigung, die unter strengen Kontrollen, im Beisein von Veterinären möglich ist.

Das Ministerium hat den klaren Auftrag des Parlaments Gespräche zu führen, um zusätzlich zu den Beratungen bei der Antragstellung auf Ausnahmegenehmigung weiter über die Möglichkeit des Schlachtens mit Kurzzeitbetäubung zu informieren.

Im Artikel neun der Europäischen Menschenrechtskonvention steht Folgendes geschrieben:

Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit

Jede Person hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit[…].

Wir haben es hier, wie auch im letzten Jahr schon gesagt, mit einem Konflikt zweier Grundrechte zu tun, Religionsfreiheit und Tierschutz. Hier wurde, sowohl vom Bundesverwaltungsgericht, als auch vom Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass Ausnahmegenehmigungen gestattet werden müssen.

Der Aufzählung von Ländern in Ihrem Antrag, die das Schächten verboten haben, möchte ich richtig stellen:

Ja, die Niederlande haben das Schächten verboten – lassen aber, soweit ich finden konnte, ebenfalls Ausnahmen zu.

Polen hat die Ausnahmeregelungen nicht komplett abgeschafft, aber so gestaltet, dass sie unmöglich einzuhalten sind, grundsätzlich besteht die Möglichkeit auf eine Ausnahme jedoch weiter.

Und das hier: Der Bundestag hat rechtliche Vorgaben für das Schlachten von Tieren ohne Betäubung in ausgewählten europäischen Ländern untersucht und in Frankreich, Estland und Großbritannien sind Ausnahmen weiterhin erlaubt.

Wir haben Ihren Antrag im letzten Ausschuss besprochen und parteiübergreifend abgelehnt.  Ihnen geht es um die Einschränkung der Religionsfreiheit und nicht um Tierschutz und das ist mit uns nicht zu machen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Verbot des betäubungslosen Schlachtens in Niedersachsen auf Youtube

Datenschutz