„Nach Monaten des Blockierens von Seiten der CDU/CSU konnte die SPD-Bundestagsfraktion einen Vorstoß zum „inklusiven Wahlrecht“ erzielen“, verkündet die SPD-Bundestagsabgeordnete Susanne Mittag.
„Eine Behinderung darf kein Grund dafür sein, das Wahlrecht eines Menschen einzuschränken!“, bekräftigt die Delmenhorsterin die Initiative, Wahlrechtshürden für Menschen mit Behinderung abzubauen.
„Dieser Schritt ist überfällig, denn bei dem Wahlrecht handelt es sich um ein Grundrecht eines jeden Bürgers“, so Susanne Mittag und führt fort: „Dieses Recht muss unantastbar sein und für jeden gelten!“.
Die im Bundeswahlgesetz und im Europawahlgesetz bestehenden Wahlrechtsausschlüsse sollen aufgehoben werden. Laut Paragraf 13 des Bundeswahlgesetzes ist bislang von Wahlen ausgeschlossen, wer seine Angelegenheiten nicht selbst regeln kann und deshalb in allen Bereichen eine Betreuerin oder einen Betreuer zur Seite gestellt bekommen hat. Betroffen sind mehr als 80.000 Menschen in Deutschland.
Im Februar hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass Menschen mit Behinderung, die auf einen gerichtlichen Betreuer angewiesen sind, nicht von der Wahl ausgeschlossen werden dürfen. SPD und CDU/CSU hatten bereits im Koalitionsvertrag vereinbart, eine Änderung herbeizuführen, fraglich war noch die konkrete Ausgestaltung.
Demnach soll nun eine Wahlrechtsassistenz geschaffen werden. Das Gesetz wird Freitag im Bundestag beraten.