Abschaffung der Doppelbelastung bei Betriebsrenten

Susanne Mittag, Bild 2

„Wir wollen eine spürbare Entlastung der betrieblichen Altersversorgung und fordern daher die Abschaffung der Doppelverbeitragung für alle Bezieherinnen und Bezieher von Betriebsrenten“, fordert Susanne Mittag, Mitglied der SPD-Landesgruppe Niedersachsen/Bremen.

Seit 2004 müssen Bezieherinnen und Bezieher von Betriebsrenten nicht nur den Arbeitnehmer-, sondern auch den Arbeitgeberanteil in der Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Diese Doppelbelastung macht Betriebsrenten für viele schlichtweg unattraktiv und wird von betroffenen Bürgerinnen und Bürgern, auch aus dem Wahlkreis, als ungerecht empfunden.

Bis zur endgültigen Abschaffung der Doppelverbeitragung könnte zunächst ein echter Freibetrag anstelle der jetzigen Freigrenze eingeführt werden. Aktuell wird der Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag bei Überschreiten einer Freigrenze von 152,25 Euro auf den kompletten Auszahlungsbetrag erhoben. Stattdessen soll in Zukunft nur jeder zusätzliche Euro mit Beiträgen belastet werden – eine Entlastung vor allem für Betriebsrenten, die nur geringfügig über der Freigrenze liegen.

„Eine Entlastung der betrieblichen Altersvorsorge ist dringend notwendig und angesichts der guten wirtschaftlichen Lage und der zu erwartenden Mehreinnahmen der Krankenkassen durch die verbesserte Mütterrente und die Reform der Erwerbsminderungsrente auch finanzierbar“, so die Bundestagsabgeordnete Susanne Mittag abschließend.