
Sie waren in regionalen Zeitungen mit Aussagen zitiert worden, dass das Land die Kosten nicht erstatte und die Kommunen auf Schulden sitzen lasse. Das müsse korrigiert werden, sagte Paschke.
Connemann hatte in der Ems-Zeitung erklärt: „Niedersachsen rechnet auf den Flüchtlingszahlen von 2014 ab. Aber die Zahlen sind seitdem drastisch gestiegen. Die Kosten werden nicht erstattet.“ Hiebing hatte behauptet, der Landkreis Emsland müsse 35 Millionen Euro Schulden mache, weil das Land „keine faire und realistische Kostenabrechnung gewährleiste“.
Richtig sei daran nur, dass das Land tatsächlich die Zahlen von 2014 zugrunde lege, meint Paschke. Das Land habe den Landkreisen, Städten und Kommunen aber zugesichert, dass es die durchschnittlichen Kosten pro Flüchtling übernehme und damit die Differenz ausgleiche.
Die Kommunen haben zudem die Genehmigung, die Zusicherung des Landes in ihrem Haushalt als Einnahme zu verbuchen. Der Eindruck, der „Landkreis Emsland müsse Schulden wegen der Flüchtlingskosten machen, ist also falsch“, sagte Paschke. Das müssten Connemann und Hiebing eigentlich auch wissen. „Hier wird Politik auf dem Rücken der Flüchtlinge betrieben“, sagte Paschke.
Das Land leite dabei nicht nur Bundesmittel weiter, sondern unterstütze die Kommunen auch zusätzlich mit Geld aus dem Landeshaushalt. Das steht im gerade erst geänderten Haushaltsbegleitgesetz. Die Pauschale, die die Kommunen für Flüchtlinge bekommen, hat das Land Niedersachsen für dieses Jahr von 6195 auf 9500 Euro heraufgesetzt, für 2017 auf 10 000 Euro. Der Bund erstatte 8040 Euro. Das zeige, dass das Land sogar über den Satz hinausgeht, den der Bund zur Verfügung stellt. Paschke: „Bund und Land lassen die Kommunen also nicht auf den Kosten sitzen.“