Paschke und Saathoff kritisieren Studie zu Mindestlohn und Schwarzarbeit: Als ob eine Wahrsagerin in die Glaskugel schaut

Berlin/Ostfriesland – Wer als Arbeitgeber den Mindestlohn durch Schwarzarbeit umgeht, betrüge Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer um ihren verdienten Lohn. Das meinen die SPD-Bundestagsabgeordneten Markus Paschke (Wahlkreis Unterems) und Johann Saathoff (Emden, Aurich). „Und wer gegen die Kontrolle und die Aufzeichnung von Arbeitszeiten argumentiert, redet denjenigen das Wort, die den Mindestlohn umgehen wollen. Kurz: Er leistet Beihilfe zum Betrug.“

Markus Paschke und Johann Saathoff

Mit diesen Worten reagieren die SPD-Bundestagsabgeordneten auf Informationen des Tübinger Instituts für angewandte Wirtschaftsforschung, denen zufolge die Schwarzarbeit durch die Einführung des Mindestlohns und die Kritik an den Aufzeichnungspflichten wieder zunimmt.

Sowohl Paschke als auch Saathoff haben Zweifel, ob die Aussagen des Instituts stimmen. „Die Qualität der Vorhersage ist so groß wie die einer Wahrsagerin, die in ihre Glaskugel schaut.“ Die Aussagen beruhten nicht auf Daten, sondern nur auf Annahmen. Wenn man andere Annahmen zugrunde lege, komme man zum gegenteiligen Ergebnis – „nämlich dass Schwarzarbeit wegen der höheren Kontrolldichte in den anfälligen Branche sogar zurückgeht“, so die Sozialdemokraten.

Allein in Ostfriesland und im Emsland hätten rund 15000 Menschen seit dem 1. Januar dieses Jahres Anspruch auf bessere Bezahlung. Um ihnen zum Recht zu verhelfen, sei es besonders wichtig, gerade die Branchen besser zu kontrollieren, „die in der Vergangenheit mit einer Vielzahl von Verstößen aufgefallen sind“, so Saathoff und Paschke.

Für die Kritik an der Aufzeichnungspflicht haben die SPD-Bundestagsabgeordneten kein Verständnis. „Es dauert länger, sich die Haare zu kämmen, als Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit aufzuzeichnen. Das einzige Bürokratiemonster in der großen Koalition ist die Maut“, so die Abgeordneten.

Seriöse Unternehmer hätten schon immer die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter erfasst und daher kein Problem mit der Aufzeichnungspflicht. „Es stellt sich die Frage, wie Unternehmer, die jetzt über die Aufzeichnungspflicht jammern, bislang ihre Mitarbeiter bezahlt haben. Haben sie die Zahl der Arbeitsstunden etwa geschätzt?“

Saathoff und Paschke kritisieren die geistige Haltung, die hinter der Kritik am Mindestlohn steckt. Offenbar wollen einige Unternehmer und deren Lobbyisten den Mindestlohn schon nach wenigen Wochen umgehen.