
"Ein beflügelndes Urteil im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher“, freut sich Matthias Groote, SPD-Europaabgeordneter und Sprecher der sozialdemokratischen Fraktion im Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit des Europäischen Parlaments. "Mit dieser Entscheidung wird den EU-Bürgern das Leben vereinfacht und ermöglicht es Ihnen ihre Rechte vollständig auszukosten, die in der Luftverkehrsdienste-Verordnung verankert sind.“ Online-Suchdienste für Flugreisen müssen demnach immer den Endpreis, einschließlich aller Steuern, Gebühren und Entgelte angeben, um dem Verbraucher den direkten Vergleich zu ermöglichen.
"Im Hinblick auf Online-Buchungen von Geschäfts-und Urlaubsreisen muss die EU, über diese positive Grundsatzentscheidung hinaus, weiter tätig werden“, betont Matthias Groote. "So sollte etwa die Richtlinie zu Pauschalreisen reformiert werden. Reisenden, die auf ein günstigeres Vergleichsangebot verweisen können, sollte von der EU ein umfängliches Rücktrittsrecht innerhalb von 24 Stunden einräumen werden.“