Zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember das Bundesteilhabegesetz voranbringen!

Der am 3. Dezember jährlich stattfindende Internationale Tag der Menschen mit Behinderungen macht auf die Lebenssituation der über 9,6 Millionen in Deutschland lebenden Menschen mit Behinderungen aufmerksam. Zugleich erinnert er aber auch an die gesellschaftliche Verpflichtung, umfassende Teilhabe, Gleichberechtigung und Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen.

Mirco Dörfler

Der Vorsitzende der SPD-Arbeitsgemeinschaft für die Belange von Menschen mit Behinderungen „Selbst Aktiv“ im Bezirk Weser-Ems, Mirco Dörffler, nutzt diesen Tag, um die aus der Sicht von „Selbst Aktiv“ bestehenden Anforderungen an ein Bundesteilhabegesetz zu formulieren:

„Weltweit leben eine Milliarde Menschen mit Behinderungen. Allein in Deutschland sind es rund 17 Millionen Erwachsene, die mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder chronischen Krankheit leben, davon 9,6 Millionen mit einer amtlich anerkannten Behinderung. Sie alle haben ein Recht auf Gleichberechtigung, Teilhabe und Selbstbestimmung. Sowohl durch die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2009 als auch vor dem Hintergrund der Bestimmungen des Grundgesetzes hat sich die Bundesrepublik Deutschland dazu verpflichtet, diese Rechte anzuerkennen und umzusetzen.

Die Lebensrealität vieler Menschen mit Behinderungen liegt jedoch weit entfernt von dem im Rahmen der UN-Behindertenrechtskonvention geforderten Idealzustand. „Selbst Aktiv“ begrüßt, dass es gelungen ist, nahezu 20 Handlungsaufträge zur Verbesserung der Lebenslagen von Menschen mit Behinderungen im Koalitionsvertrag aufzunehmen. Neben Verbesserungen in den Bereichen Bildung und Arbeit, Gesundheit und Pflege, Tourismus und Verkehr sowie Kultur und Sport ist es uns ein wichtiges Anliegen, die Schwerbehindertenvertretungen und Werkstatträte zu stärken und Frauenbeauftragte in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen zu etablieren.

Das bedeutendste und ebenfalls im Koalitionsvertrag vereinbarte Projekt besteht sicherlich in der Reform der Eingliederungshilfe. Mit dem geplanten Bundesteilhabegesetz hoffen wir, dass diese sich zu einem modernen Teilhaberecht weiterentwickelt. Wir fordern die Bundesregierung auf, dass das Bundesteilhabegesetz noch in dieser Legislaturperiode in Kraft gesetzt wird. Menschen mit Behinderungen müssen endlich aus der sozialen Nische der Bedürftigkeit herausgeholt werden und im Geiste der UN-Behindertenrechtskonvention ein selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben führen können.

Hierzu zählt für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten auch, dass die Leistungen zur sozialen Teilhabe zukünftig personenzentriert gestaltet werden. Eine Behinderung darf nicht zur Armutsfalle werden. Die Anrechnung von Einkommen und Vermögen gehört daher auf den Prüfstand.“