Die AfA in der SPD Weser-Ems begrüßt die Aufdeckung von Werkvertrags-Missbrauch

Zum Urteil des LAG Hamm vom 24.7.2013 erklärt der Vorsitzende der SPD-Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA), Harald Helling aus Lemwerder: Das Urteil des LAG Hamm benennt klar, dass ein zwischen zwei Unternehmen abgeschlossener Werkvertrag nur vorgeschoben war und weist damit in die richtige Richtung. Der Vertrag hatte schlicht zum Ziel, den Arbeitnehmer schlechter bezahlen zu können.

Das ist Missbrauch. Denn von den Umständen her war der Kläger wie ein Leiharbeitnehmer fest in die Arbeitsabläufe des Einsatzbetriebes eingebunden, mit Büro, Nutzungserlaubnis für Firmenfahrzeuge und gestellter Sicherheitskleidung. Damit hätte er jedenfalls Anspruch auf den für die Leiharbeit geltenden Mindestlohn gehabt.

Das LAG Hamm hat damit ein Zeichen gegen einen besorgniserregenden Trend in der Wirtschaft gesetzt. Werkverträge dienen immer mehr als Instrument für Lohn-Dumping. Vor allem seit es in der Leiharbeit Mindestlöhne gibt, die inzwischen bei 8,19 Euro im Westen liegen, geben viele Unternehmen die Verträge als Werkverträge aus.

Dass der Gang vors Gericht für einen Arbeitnehmer mit einem Schein-Werkvertrag so positiv ausgeht, ist aber leider nicht die Regel. Viel zu häufig gelingt es Unternehmen, die Arbeitsumstände so auszugestalten, dass Gerichte keinen Missbrauch feststellen können. Zudem sind die Unterscheidungskriterien Leiharbeit/Werkvertrag kompliziert und die Gerichtsentscheidungen uneinheitlich. Das macht es für die Unternehmen attraktiv, eine Aufdeckung des Missbrauchs der Lohn-Einsparungen wegen zu riskieren.

„Daher ist es dringend nötig, gesetzliche Regelungen zu schaffen, die die Aufdeckung von Werkvertrags-Missbrauchs erleichtern. Die AfA in der SPD Weser-Ems fordern, die Kriterien für die Abgrenzung zwischen Werkvertrag und Leiharbeit deutlicher zu konturieren durch eine Vermutungsregelung. Bei Vorliegen bestimmter Anhaltspunkte sollen die Unternehmen beweisen müssen, dass es sich tatsächlich um einen Werkvertrag und nicht um Leiharbeit handelt“, so der AfA-Vorsitzende Harald Helling

Das Problem bei der Aufdeckung dieses Missbrauchs ist auch, dass viele Unternehmen, die anderen Unternehmen Fremdbeschäftigte anbieten, für den Fall einer Aufdeckung eine Verleiherlaubnis vorhalten. In dem Fall müssen sie dann zumindest nur den Leiharbeits-Tarif bezahlen. Das Einsatzunternehmen muss nicht die Feststellung eines Arbeitsverhältnisses befürchten. Somit ist das finanzielle Risiko bei dieser Lohndumping-Strategie begrenzt.

Helling stellt fest: „Auch das wird die SPD nach einer Regierungsübernahme am 22. September ändern. Die AfA Weser-Ems fordert, dass jede Arbeitnehmerüberlassung als solche gekennzeichnet sein muss. Andernfalls soll von Gesetzes wegen ein Arbeitsverhältnis zum Einsatzbetrieb angenommen werden. Damit könnten Unternehmen nicht mehr ihr Risiko durch das Vorhalten einer Verleiherlaubnis minimieren.“