Küstenkanal bleibt im EU-Förderplan

SPD-Europapolitiker Matthias Groote: Bitterer Kelch geht an Weser-Ems vorbei / Bundesregierung zog Veto in letzter Minute zurück Der Küstenkanal und der Mittellandkanal samt dem Stichkanal Osnabrück werden in das neue Transeuropäische Verkehrsnetz der EU aufgenommen und bleiben somit förderfähig. Die deutsche Bundesregierung, in Person von Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU), hatte ursprünglich ein Veto gegen die Aufnahme der für Nordwestdeutschland wichtigen Wasserstraßen eingelegt.

Matthias Groote

Im letzten Augenblick zog die Bundesregierung ihr Veto zurück, sodass die genannten Wasserstraßen in den abschließenden Verhandlungen über die Ausgestaltung der Transeuropäischen Netze zwischen EU-Kommission, Rat der EU und Europäischem Parlament in der vorigen Nacht berücksichtigt werden konnten. Der SPD-Europaabgeordnete Matthias Groote, Vorsitzender des Umweltausschusses des Europäischen Parlaments, hat seit Monaten öffentlich Druck gemacht, dass Ramsauer sein Veto zurückziehen solle. Zuletzt gewann er dazu auch die Unterstützung der niedersächsischen Landesregierung und mehrerer maritimer Unternehmer. Groote teilt mit:

„Dieser bittere Kelch geht im letzten Moment an Weser-Ems vorbei. Schließlich hat sich bei Verkehrsminister Ramsauer die Vernunft durchgesetzt. Die Wasserstraßen haben wirtschafts- und verkehrspolitisch eine hohe Bedeutung, besonders für Weser-Ems. Ihnen hätte ein Tod auf Raten gedroht, weil die EU einen Ausbau nicht mehr gefördert hätte. Das Europäische Parlament hat schließlich so viel Druck aufgebaut, dass die Wasserstraßen in den Plänen zu den Transeuropäischen Verkehrsnetzen erneut enthalten sind. Es wäre als Treppenwitz in die Geschichte der europäischen Politik eingegangen, wenn ein Bundesverkehrsminister die mögliche Ausbauförderung von Wasserstraßen durch die EU durch sein Veto verhindert hätte.“

Hintergrund:
Um die Binnenschifffahrt zu stärken, hatte die EU-Kommission in ihrem Entwurf zu den Transeuropäischen Netzen von 2011 zunächst im Einvernehmen mit den Mitgliedstaaten alle gemeldeten Binnenschifffahrtswege direkt in das sogenannte Kernnetz aufgenommen. Damit waren auch die oben genannten Kanäle im ursprünglichen Entwurf enthalten. Verkehrsprojekte des Kernnetzes haben vorrangig Anspruch auf Ko-Finanzierung durch die EU. Im vergangenen Jahr hatte die deutsche Bundesregierung überraschend veranlasst, dass die genannten Wasserstraßen aus dem Kernnetz gestrichen werden.