Ablehnung von Betreuungsgeld

Die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (ASF) hat in ihrer Sitzung des Bezirksvorstandes am 27.08.2012 beschlossen, dass die Einführung des Betreuungsgeldes verhindert werden muss. Das Betreuungsgeld soll nach den Plänen der Koalitionsspitzen von CDU, CSU und FDP vom 6.11.2011 ab 2013 für Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen, bundesweit eingeführt werden.

Vorgesehen ist, dass Eltern, die ihre Kinder im zweiten Lebensjahr nicht in einer öffentlichen Kita betreuen lassen, ab Januar 2013 100 € pro Monat erhalten. 2014 soll die Leistung auf 150 € erhöht und auf Kinder im dritten Lebensjahr ausgeweitet werden.

Stets wurde auch in der Vergangenheit von der AsF bereits darauf hingewiesen, dass dieses ein falsches Signal sei. Es stellt nämlich einen Rückschritt hin zur traditionellen Aufgabenteilung der Geschlechter dar. Mit dem Elterngeld sollte insbesondere Müttern eine schnellere Rückkehr in das Erwerbsleben ermöglicht werden. Sie profitieren in vielerlei Hinsicht davon, und zwar insbesondere hinsichtlich des Einkommens, aber auch der Alterssicherung. Berufstätige Eltern brauchen nämlich eine angemessene bzw. an die Arbeitszeit angepasste Betreuung ihrer Kinder, um ihrer Arbeit nachgehen zu können. Ab August 2013 wurde daher gesetzlich geregelt, dass Kinder ab dem Alter von einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung oder in einer Kindertagespflege haben. Nach Verlautbarung der Familienministerin Schröder fehlten in diesem Frühjahr jedoch noch 160.000 Plätze. Deshalb forderte die ASF auf ihrer Bundeskonferenz im Mai 2012, das ab 2013 geplante Betreuungsgeld zu streichen und die eingeplanten Mittel in den Ausbau von Kinderbetreuung (insbesondere für Kinder unter drei Jahren) zu investieren.

Mit einem jüngst in den Medien veröffentlichten Entschließungsantrag wollen nun elf Länder-Familienminister (dazu zählen die rot-grün regierten Länder Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein sowie Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen, die von einer Koalition aus CDU und SPD regiert werden) im Bundesrat das von der Koalition geplante Betreuungsgeld doch noch verhindern. Sie erklären, dass „die Einführung eines Betreuungsgeldes verfehlt sei, weil es dazu führt, dass Familien auf ihren Rechtsanspruch der Kindertagesförderung verzichten“. Weiter wird ausgeführt, dass das Betreuungsgeld keine Wahlfreiheit herstelle. Die könne erst dann entstehen, wenn ausreichend Betreuungsplätze in den Kindertageseinrichtungen zur Verfügung stünden. Auch müsse nicht nur der Bund jährlich 1,2 Milliarden Euro für diese verfehlte Leistung aufbringen. Die Länder hätten die Kosten für die Umsetzung zu tragen. Allein in ihren elf Ländern müssten dazu mehr als 300 neue Personalstellen geschaffen werden.

Dieser Entschließungsantrag findet die volle Unterstützung der AsF. Ein weiterer Kritikpunkt am Betreuungsgeld geht dahin, dass Eltern, die ihre kleinen Kinder grundsätzlich zu Hause betreuen, aber ab und zu mal eine Krabbelgruppe in einem öffentlich geförderten Elternverein besuchen, das Betreuungsgeld gestrichen werden könnte.