Straßburg/Emden. Heute hat das Europäische Parlament in Straßburg über das „Dritte Eisenbahnpaket“ abgestimmt. Darin hat es sich für eine deutliche Verbesserung der Rechte der Passagiere im europäischen Eisenbahnverkehr ausgesprochen.
„Die Passagierrechte im Flugzeug sind durch EU-Recht geregelt, diese Rechte müssen jetzt endlich auch für Bahnfahrten im Interesse der Verbraucher gelten“, erklärte der SPD-Europaabgeordnete Matthias Groote. Diese werden nach der heutigen Entscheidung des Europäischen Parlaments in Zukunft bei Verspätungen, welche durch die Bahn verschuldet werden, neu geregelt. Bahnfahrer können sich auf Entschädigungen des Fahrpreises um 25% bei einer Verspätung zwischen einer und zwei Stunden einstellen. Wenn die Verspätung mehr als zwei Stunden beträgt, wird die Hälfte des Fahrpreises fällig.