Feuerwehr-Ehrenamt nicht wie Arbeit bewerten

Matthias Groote, MdEP

Matthias Groote, MdEP

 

Die EU-Richtlinie für die Arbeitszeiten von Arbeitnehmern könnte unter Umständen dazu führen, dass ehrenamtliche Mitglieder einer Freiwilligen Feuerwehr entweder nicht an einem Einsatz teilnehmen oder am nächsten Tag nicht arbeiten dürfen. Der Grund: Sie können sonst die vorgeschriebene Ruhezeit nicht einhalten. Der SPD-Europaabgeordnete Matthias Groote richtet dazu eine Anfrage an die Europäische Kommission. Er teilt mit:

Die Arbeitszeitrichtlinie der EU dient der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der arbeitenden Menschen. Sie regelt Ruhezeiten, Ruhepausen, wöchentliche Höchstarbeitszeit, Jahresurlaub und Einzelheiten der Nacht- und Schichtarbeit. So muss jedes EU-Mitgliedsland dafür sorgen, dass Beschäftigte mindestens eine elfstündige Ruhezeit am Tag haben, sobald sie mehr als sechs Stunden arbeiten. Das ist sehr zu loben.

Die Arbeitszeitrichtlinie hat aber einen Haken: Sie liefert keine europäisch einheitliche Definition eines „Arbeitnehmers“. Tatsache ist jedoch, dass für die EU die Begriffe Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht nur für normale Berufsarbeit gelten, sondern auch für Tätigkeiten in der Freizeit. Das ruft die Feuerwehren auf den Plan. Sie befürchten den Fall, dass ein Feuerwehrmitglied bei Alarm im Sofa sitzen bleibt - weil er die elfstündige Ruhezeit nicht einhalten kann.

Ein praktisches Beispiel: Ein Feuerwehrmann kommt nach acht Stunden Arbeit um 17 Uhr nach Hause. Um 21 Uhr heult die Sirene. Er kommt Punkt Mitternacht vom Einsatz zurück. Das bedeutet: Um die elf Stunden Ruhezeit zu wahren, geht am nächsten Tag erst um elf zur Arbeit – oder er rückt gar nicht erst aus. Beides ist ein Unding.

Gegenwärtig gilt bei uns noch das deutsche Arbeitszeitgesetz, das freiwillige Feuerwehrleute nicht umfasst, weil sie keine privatrechtlichen Arbeitsverträge haben. Die jetzt drängende Konsequenz: Die EU muss ihre Arbeitszeitrichtlinie so fassen, dass Feuerwehrleute und andere ehrenamtlich Tätige nicht davon betroffen sind. Ein besonderer arbeitsrechtlicher Schutz für Ehrenamtliche ist ohnehin nicht erforderlich, weil sie ihr Engagement ohne negative Konsequenzen jederzeit beenden können. Feuerwehr-Engagement muss deshalb wie reines Freizeitverhalten und nicht wie abhängige Arbeit bewertet werden.

Es wäre eine Katastrophe, wenn ein grundsätzlich gutes Gesetz das Ehrenamt aushebeln würde – ausgerechnet im „Jahr der Freiwilligkeit“, das die EU für 2011 ausgerufen hat.

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